ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Flight Directors Lufttransportvermittlung Ges.m.b.H.
Fassung vom 01.01.2018
- Flight Directors (FDA) tritt als Vermittler von Leistungen bzw. Verträgen von Lufttransportunternehmen auf und ist daher niemals selbst Beförderer oder Veranstalter. Die Tätigkeit von FDA beschränkt sich daher auf die Einholung und Weiterleitung von Angeboten zur Durchführung von Lufttransporten.
- Bei erfolgreicher Vermittlung einer Transportleistung (dies sind insbesondere Charterverträge und Flugtickets) kommt es zu einer vertraglichen Beziehung zwischen unserem Kunden (zB das Orchester, die Konzertagentur, das Reisebüro etc.) und FDA. Diese Vertragsbeziehung entsteht, sobald die vermittelte Transportleistung durch eine Buchungsbestätigung von uns an den Auftraggeber (Kunden) übermittelt wird. Die wesentlichen Vertragsbedingungen wie Preis, Zahlungsfristen, Stornobedingungen etc. ergeben sich regelmäßig aus den für jede einzelne Vermittlung ausgehandelten Konditionen.
- Die auf Basis eines solchen Vertrages zu befördernden Passagiere (Reisende) stehen in einer Vertragsbeziehung mit unserem Kunden und der Fluggesellschaft, nicht aber mit uns.
Insbesondere stehen die Passagiere in einem direkten Vertragsverhältnis mit der Fluggesellschaft, die den Transport aufgrund ihrer eigenen Beförderungsbedingungen durchführt. - Die Tätigkeit von FDA erfolgt entgeltlich. Der dem Kunden genannte Preis für einen Charterflug bzw. für Flugtickets beinhaltet einen Provisionsaufschlag, mit dem die Vermittlungsleistung von FDA abgedeckt ist.
- FDA wird bei der Ausführung seiner Vermittlungsaufträge
– das Lufttransportunternehmen sorgsam auswählen;
– Name und Anschrift des Lufttransportunternehmens nach eigenem Ermessen erst dann bekanntgeben, sobald das entsprechende Angebot schriftlich bestätigt ist;
– den Kunden von jeder maßgeblichen Änderung der Angebote informieren, sobald FDA selbst Kenntnis davon erlangt. - FDA haftet nicht für den Inhalt der Angebote, das Zustandekommen und die Ausführung der Beförderungsverträge sowie die Bonität der Vertragspartner. Für Schadenersatz im Zusammenhang mit der Ausführung des Vermittlungsauftrages haftet FDA nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Auf die Vertragsbeziehungen ist österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Wien.
- Abweichende Vereinbarungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.